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Auszug aus der Satzung
- Zweck des Institutes ist es, an der Auslegung und Fortentwicklung des Steuerrechts und an den Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zur Förderung der Allgemeinheit wissenschaftlich mitzuarbeiten.
- Diesen Zweck erfüllt das Fachinstitut vordringlich durch:
- Fachwissenschaftliche Sitzungen der Mitglieder,
- Veranstaltungen öffentlicher steuerwissenschaftlicher Tagungen und Kongresse,
- Erstellung und Veröffentlichung von fachlichen Gutachten grundsätzlicher Art, von Denkschriften und Veröffentlichungen, in denen Anregungen für steuerliche Bestimmungen gegeben werden, sowie Herausgabe von steuerwissenschaftlichen Schriften.
- Das Institut verfolgt durch diese Zweckbindung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. §§ 52 ff der Abgabenordnung 1977.
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